Hundewelt Fürth 
Tages- und Urlaubsbetreuung, Hundeschule und Hundefriseur

Vertrag GassiService

 1.1 Zwischen dem Hundehalter des in Betreuung gegebenen Hundes und dem Tiersitter wird ein Betreuungsvertrag abgeschlossen. Die hier aufgeführten Vereinbarungen werden Bestandteil eines jeden Betreuungsvertrages. Jeder Hundehalter, der seinen Hund in Betreuung gibt, versichert, in zumutbarer Weise von dem Inhalt der Vereinbarungen Kenntnis erlangt zu haben. Jeder Hundehalter, der mit dem Tiersitter einen Vertrag abschließt, ist mit der Geltung der hier aufgeführten Vereinbarungen einverstanden.

1.2 Der Hundehalter versichert, dass der von ihm übergebene Hund sein Eigentum ist.

Für Hunde, die in die Betreuung aufgenommen werden, muss eine Haftpflichtversicherung bestehen. Eine Kopie vom Haftpflichtversicherungsschein und der Impfpass sind beim Erstbesuch zur Einsicht mitzubringen. 

1.3 Der Tiersitter gewährleistet jedem in Betreuung gegebenen Hund während der vereinbarten Betreuungsdauer auf einem umzäunten Gelände ausreichend Freilauf bzw. führt den zu betreuenden  Hund angeleint (Schlepp- /Flexileine) spazieren.

1.4 Der Hundehalter wird durch den Tiersitter unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche Probleme ersichtlich sind. Der Hundehalter ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass dem Hundesitter der  Aufenthaltsort des Hundehalters bekannt ist, so dass der Hundehalter auch tatsächlich jeder Zeit nachrichtlich erreichen kann. Falls der Hundehalter nicht erreichbar ist, handelt der Hundesitter nach eigenem Ermessen.

1.5 Der Hundehalter wird über die Unterbringung und Haltung  vom Tiersitter eingehend informiert. Besonderheiten der Verpflegung und medizinischer Versorgung sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich schriftlich im Anmeldebogen anzugeben.

1.6 Der Hundehalter wird vor Aufnahme des Hundes darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr in die Betreuung gegeben wird. Dieses bezieht sich sowohl auf Interaktionen mit Verletzungsfolgen zwischen Hunden und / oder Menschen und Unfälle und /oder Verletzungen, die durch ein Entweichen des Hundes zustande kommen.

 

2. Tierarztkosten/Tierheim

2.1 Im akuten Krankheitsfall wird der Hundehalter umgehend vom Hundesitter informiert. Falls der Hundehalter nicht erreichbar ist, handelt der Hundesitter nach eigenem Ermessen im Sinne des zu betreuenden Hundes.  Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung seines Hundes erfolgen sollen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Hundehalter übernommen. 

2.2 Der Hundehalter versichert, dass sein in Betreuung gegebener Hund die nachfolgend genannten Impfungen besitzt. Sollte dies nicht der Fall sein, ist der Hundesitter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Impfungen gehen zu Lasten des Hundehalters. Der Tiersitter übernimmt hierfür keinerlei Gewähr und schließt jeden Schadenersatz hierzu aus. Der Hundehalter sichert zu, dass der Hund  folgende gültige  Impfungen erhalten hat: Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose (Virushusten nach Absprache). Der Pensionsgast muss mindestens halbjährlich entwurmt werden bzw. eine Kotuntersuchung durchführen lassen. 

2.3 Der Verdacht auf eine Erkrankung des in Betreuung zu gebenden Hundes ist ausdrücklich vom Hundehalter bekanntzugeben. Der Tiersitter übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen. Bringt der Hund nachweislich eine  ansteckende Krankheit mit, trägt der Hundebesitzer die Kosten der Behandlung einschließlich der Behandlung von angesteckten Hunde und der Kosten einer möglichen erforderlichen Desinfektion des Autos.


3. Preise

3.1 Der Hundehalter verpflichtet sich, den Betreuungsbetrag im Voraus zu entrichten.
Die vereinbarten Gassigehzeiten sind bindend einzuhalten, bei Absage unter 24 Std. erfolgt keine Erstattung der Gebühr. 


4. Monatspauschalen

4.1 Monatspauschalen haben eine Laufzeit von mindestens 3 Monaten und können innerhalb einer Frist von 4 Wochen zum Quartalssende gekündigt oder geändert werden. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch. Bei auftretendem Aggressionsverhalten gegenüber dem Hundesittr behalten wir uns eine kurzfristige Kündigung vor.

4.2 Nicht in Anspruch genommen Tage können nicht erstattet werden. Vom 24. Dezember bis einschließlich 6. Januar ist unsere Betreuung geschlossen, die Monatspauschale ist auch während dieser Zeit zu bezahlen.


5. Rechte an Fotos und Filmaufnahmen

Wir behalten uns das Recht vor, Fotos und Filmaufnahmen, die während der Betreuung des Hundes entstehen, zu veröffentlichen und für Schulungszwecke zu verwenden, falls schriftlich nichts anderes vereinbart wurde.

6. Haftung

Der Tiersitter schließt jede Haftung auf Schadenersatz aus, es sei denn, Schäden werden aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung herbeigeführt. Gleiches gilt für die Vertragsverletzung durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.