Hundewelt Fürth 
Tages- und Urlaubsbetreuung, Hundeschule und Hundefriseur

Platznutzung - Vereinbarungen

Zwischen dem Buchenden und der Hundepension Fürth wird ein Nutzungsvertrag abgeschlossen. Die hier aufgeführten Vereinbarungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages. Jeder Nutzer versichert, in zumutbarer Weise von dem Inhalt der Vereinbarungen Kenntnis erlangt zu haben. Jeder Nutzer, der mit der Hundepension Fürth einen Vertrag abschließt, ist mit der Geltung der hier aufgeführten Vereinbarungen einverstanden.

Der Hundehalter versichert, dass sein Hund haftpflichtversichert ist, gültig geimpft ist und mind. alle 6 Monate entwurmt wird (Alternative: Kotuntersuchung).

Die Nutzung des Platzes wird für eine fest vereinbarte Zeit festgelegt, an die beide Parteien gebunden sind.

Ein Betreten des Platzes ist ausschließlich mit Hunden möglich, die keine ansteckenden Krankheiten haben und gültig geimpft und entwurmt sind. Gerne dürfen befreundete Hunde zur gebuchten Zeit mitgebracht werden, sofern uns alle Daten (Hundehalter, Haftpflicht, Impfungen) vorliegen. Der Hauptnutzer haftet für Schäden, die durch eigene oder mitgebrachte Hunde verursacht werden.

Der Zahlencode darf nicht an andere Personen weitergegeben werden.

Eine Nutzung des Platzes erfolgt auf eigene Gefahr. Die Hundepension Fürth übernimmt hierfür keine Gewähr und schließt jeden Schadensersatz aus. Für entstandene Schäden haftet der Hundehalter.

Die Aufwandsentschädigung wird jeweils zu Beginn eines Monats abgebucht /überwiesen und kann innerhalb einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende gekündigt oder geändert werden. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch. 

Nicht in Anspruch genommen Tage können nicht erstattet werden. 

Die Hundepension Fürth schließt jede Haftung auf Schadenersatz aus, es sei denn, Schäden werden aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung herbeigeführt. Gleiches gilt für die Vertragsverletzung durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.